
Rückerstattungsrichtlinie
1. Geltungsbereich
Diese Rückerstattungsrichtlinie gilt für sämtliche Verträge zwischen der
Lauckner Solar, Malchowerstr.21, 13089 Berlin
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und ihren Kundinnen und Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ –
über Beratungs-, Planungs-, Liefer- und Installationsleistungen im Bereich
Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Zubehör sowie damit verbundene
Dienstleistungen.
Sie ergänzt die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Allgemeine Grundsätze
Unsere Leistungen werden individuell geplant, projektspezifisch kalkuliert und
teilweise kundenspezifisch gefertigt oder beschafft. Daher sind Rückerstattungen
nur im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen möglich.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht ausschließlich in den hier ausdrücklich
geregelten Fällen.
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei außerhalb von Geschäftsräumen
oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von
14 Tagen zu.
Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform (z. B. E-Mail oder Brief).
Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen
unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs,
zurückerstattet.
Hat der Auftraggeber verlangt, dass bereits während der Widerrufsfrist mit der
Leistung begonnen
wird, so ist ein angemessener Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei:
-
vollständig erbrachter Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des
Auftraggebers
-
individuell angefertigten oder eindeutig auf den Auftraggeber zugeschnittenen
Komponenten
4. Stornierung vor Leistungsbeginn
4.1 Beratung und Planung
Wird ein Auftrag vor Beginn der Ausführung storniert, gelten folgende Regelungen:
-
vor Planungsbeginn: vollständige Rückerstattung
-
nach Beginn der Planung: Rückerstattung abzüglich bereits entstandener Planungs- Verwaltungsaufwendungen
-
nach Abschluss der Planung: keine Rückerstattung der Planungskosten
Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig berechnet.
4.2 Materialbestellung und Beschaffung
Sobald Materialien, Module, Wechselrichter oder sonstige Komponenten bestellt
oder kundenspezifisch beschafft wurden, sind diese von der Rückerstattung
ausgeschlossen.
Eine Erstattung erfolgt nur, wenn:
-
Lieferantenkosten entfallen oder storniert werden können und
-
keine weiteren Kosten entstanden sind.
Bereits entstandene Beschaffungs- oder Lagerkosten werden vom
Erstattungsbetrag abgezogen.
5. Stornierung nach Montagebeginn
Nach Beginn der Installation oder Montage ist eine Rückerstattung
grundsätzlich ausgeschlossen.
In diesem Fall werden:
-
alle bereits erbrachten Leistungen,
-
eingesetzte Materialien sowie
-
entstandene Personal- und Nebenkosten
vollständig in Rechnung gestellt.
6. Mängel, Gewährleistung und Nachbesserung
Rückerstattungen aufgrund technischer oder handwerklicher Mängel erfolgen
nicht unmittelbar.
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung hat der Auftragnehmer zunächst
das Recht auf:
-
Nachbesserung oder
-
Ersatzlieferung.
Erst wenn die Nacherfüllung zweimal erfolglos bleibt oder unzumutbar ist, kann der
Auftraggeber eine angemessene Minderung oder – bei erheblichen Mängeln – Rücktritt
vom Vertrag verlangen.
7. Rückerstattungsverfahren
Rückerstattungen erfolgen ausschließlich:
-
nach schriftlicher Anfrage,
-
nach Prüfung des Anspruchs,
-
auf demselben Zahlungsweg wie die ursprüngliche Zahlung (sofern möglich).
Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen.
8. Ausschluss von Rückerstattungen
Keine Rückerstattung erfolgt insbesondere bei:
-
kundenseitiger Planungsänderung nach Auftragserteilung
-
verspäteter Bereitstellung baulicher Voraussetzungen
-
Nichterteilung behördlicher Genehmigungen außerhalb unseres Verantwortungfeld
-
höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen
-
individuell gefertigten oder speziell bestellten Komponenten
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: 02.02.2026
Lauckner Solar