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Rückerstattungsrichtlinie
 

1. Geltungsbereich

Diese Rückerstattungsrichtlinie gilt für sämtliche Verträge zwischen der
Lauckner Solar, Malchowerstr.21, 13089 Berlin
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und ihren Kundinnen und Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ –
über Beratungs-, Planungs-, Liefer- und Installationsleistungen im Bereich

Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Zubehör sowie damit verbundene

Dienstleistungen.

Sie ergänzt die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
 

2. Allgemeine Grundsätze

Unsere Leistungen werden individuell geplant, projektspezifisch kalkuliert und

teilweise kundenspezifisch gefertigt oder beschafft. Daher sind Rückerstattungen

nur im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen möglich.

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht ausschließlich in den hier ausdrücklich

geregelten Fällen.
 

3. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei außerhalb von Geschäftsräumen

oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von

14 Tagen zu.

Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die

rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform (z. B. E-Mail oder Brief).

Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen

unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs,

zurückerstattet.

Hat der Auftraggeber verlangt, dass bereits während der Widerrufsfrist mit der

Leistung begonnen

wird, so ist ein angemessener Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei:

  • vollständig erbrachter Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des 

       Auftraggebers

  • individuell angefertigten oder eindeutig auf den Auftraggeber zugeschnittenen 

​       Komponenten

4. Stornierung vor Leistungsbeginn
 

4.1 Beratung und Planung

Wird ein Auftrag vor Beginn der Ausführung storniert, gelten folgende Regelungen:

  • vor Planungsbeginn: vollständige Rückerstattung

  • nach Beginn der Planung: Rückerstattung abzüglich bereits entstandener Planungs-         Verwaltungsaufwendungen

  • nach Abschluss der Planung: keine Rückerstattung der Planungskosten

       Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig berechnet.
 

4.2 Materialbestellung und Beschaffung

Sobald Materialien, Module, Wechselrichter oder sonstige Komponenten bestellt

oder kundenspezifisch beschafft wurden, sind diese von der Rückerstattung

ausgeschlossen.

Eine Erstattung erfolgt nur, wenn:

  • Lieferantenkosten entfallen oder storniert werden können und

  • keine weiteren Kosten entstanden sind.

Bereits entstandene Beschaffungs- oder Lagerkosten werden vom

Erstattungsbetrag abgezogen.
 

5. Stornierung nach Montagebeginn

Nach Beginn der Installation oder Montage ist eine Rückerstattung

grundsätzlich ausgeschlossen.

In diesem Fall werden:

  • alle bereits erbrachten Leistungen,

  • eingesetzte Materialien sowie

  • entstandene Personal- und Nebenkosten

vollständig in Rechnung gestellt.

6. Mängel, Gewährleistung und Nachbesserung

Rückerstattungen aufgrund technischer oder handwerklicher Mängel erfolgen

nicht unmittelbar.

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung hat der Auftragnehmer zunächst

das Recht auf:

  1. Nachbesserung oder

  2. Ersatzlieferung.

Erst wenn die Nacherfüllung zweimal erfolglos bleibt oder unzumutbar ist, kann der

Auftraggeber eine angemessene Minderung oder – bei erheblichen Mängeln – Rücktritt

vom Vertrag verlangen.

7. Rückerstattungsverfahren

Rückerstattungen erfolgen ausschließlich:

  • nach schriftlicher Anfrage,

  • nach Prüfung des Anspruchs,

  • auf demselben Zahlungsweg wie die ursprüngliche Zahlung (sofern möglich).

Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen.

8. Ausschluss von Rückerstattungen
 

Keine Rückerstattung erfolgt insbesondere bei:

  • kundenseitiger Planungsänderung nach Auftragserteilung

  • verspäteter Bereitstellung baulicher Voraussetzungen

  • Nichterteilung behördlicher Genehmigungen außerhalb unseres Verantwortungfeld

  • höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen

  • individuell gefertigten oder speziell bestellten Komponenten
     

9. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie unwirksam sein oder werden,

bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand: 02.02.2026

Lauckner Solar

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